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   VG Braunschweig, 21.03.2007 - 5 B 334/06   

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VG Braunschweig, 21.03.2007 - 5 B 334/06 (https://dejure.org/2007,9406)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21.03.2007 - 5 B 334/06 (https://dejure.org/2007,9406)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21. März 2007 - 5 B 334/06 (https://dejure.org/2007,9406)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz - rechtmäßige Untersagung der Vermittlung oder Bewerbung von Sportwetten für in Niedersachsen nicht konzessionierte Veranstalter oder Anbieter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 VwGO; § 14 Abs. 1 S. 2 NLottG; § 3 Abs. 1 S. 2 NdsSOG; § 5 Abs. 2 S. 2 NdsSOG; § 11 NdsSOG; § 12 Abs. 1 S. 1 Lotteriestaatsvertrag; § 284 StGB
    Verstoß der Untersagung der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten nicht konzessionierter Veranstalter gegen deutsches Verfassungsrecht oder Gemeinschaftsrecht; Rechtmäßigkeit der Untersagung der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten unter Anordnung der sofortigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß der Untersagung der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten nicht konzessionierter Veranstalter gegen deutsches Verfassungsrecht oder Gemeinschaftsrecht; Rechtmäßigkeit der Untersagung der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten unter Anordnung der sofortigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigt erneut die Untersagung privater Sportwetten

Papierfundstellen

  • GewArch 2007, 422
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Braunschweig, 09.08.2006 - 5 B 213/06

    Zum Verbot, Sportwetten für in Niedersachsen nicht konzessionierte Veranstalter

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.03.2007 - 5 B 334/06
    Lediglich ergänzend führt die Kammer aus, dass in dem den Beteiligten bekannten Beschluss der Kammer vom 09.08.2006 (5 B 213/06 - Rechtsprechungsdatenbank des NdsOVG) lediglich die Erfüllung des objektiven Tatbestandes dieser Vorschriften bejaht worden ist, was keine Aussage über die tatsächliche Strafbarkeit, also insbesondere den subjektiven Tatbestand beinhaltet.

    Das Gericht nimmt insoweit Bezug auf seine Ausführungen im Beschluss vom 09.08.2006 (aaO) und führt ergänzend aus, dass der Europäische Gerichtshof in der Placanica-Entscheidung vom 06.03.2006 sich die Ausführungen des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Colomer, wonach eine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von Erlaubnissen und Genehmigungen besteht, gerade nicht zu Eigen gemacht hat.

    2.1.Die Kammer nimmt zunächst auf den Beschluss vom 09.08.2006 (aaO.) Bezug.

    Zwar ist insoweit entsprechend dem Vorbringen des Antragsstellers nicht mehr wie im Beschluss vom 09.08.2006 (aaO) lediglich darauf abzustellen, dass seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dem damaligen Zeitpunkt erst wenige Monate verstrichen waren.

    Danach kommt es auf die im Beschluss vom 09.08.2006 (aaO) diskutierte Frage, ob die Werbemaßnahmen privater Wettanbieter derzeit aggressiver sind, als die des staatlichen Anbieters TLN nicht mehr an, wenn - wie geschehen - festgestellt werden kann, dass die Werbemaßnahmen von TLN jedenfalls weitgehend (Mindestmaß an Konsistenz) den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der sachlichen Information entsprechen.

    Die Kammer nimmt auch insoweit zunächst auf ihren Beschluss vom 09.08.2006 (aaO) Bezug, in dem ausgeführt ist, dass das Bundesverfassungsgericht bereits in der Entscheidung vom März 2006 Art. 12 GG gemeinschaftsrechtkonform ausgelegt habe.

    Auf die im Beschluss der Kammer vom 09.08.2006 (aaO) diskutierte Frage, wie sich die vom Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang gewährte Übergangsfrist bis zum 31.12.2007 gemeinschaftsrechtlich auswirken kann, kommt es deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr an.

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.03.2007 - 5 B 334/06
    Während der Übergangssituation ist nur ein Mindestmaß an Konsistenz der Regelungen zu verlangen (so ausdrücklich BVerfG, E. v. 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19.10.2006 (aaO) ausgeführt, dass der Beschwerdeführer, soweit er Defizite der einzelnen Maßnahmen bemängele, übersehe, dass für die derzeitige Übergangssituation lediglich ein Mindestmaß an Konsistenz verlangt sei.

    Die erkennende Kammer sieht daher keine Notwendigkeit, ein Vorabendscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof nach Art. 234 EG durchzuführen (vgl. BVerfG, E. v. 19.10.2006 aaO.).

    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat in der Entscheidung vom 19.10.2006 (aaO.) jedenfalls für das Bundesland Bayern festgestellt, dass die derzeitige Bayerische Rechtslage und Praxis den vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Anforderungen an eine zulässige Beschränkung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gerecht werde.

  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.03.2007 - 5 B 334/06
    Dass diese Möglichkeit offenbar nicht zu einer großen Ausweitung geführt hat, ergibt sich daraus, dass derzeit zahlreiche private Anbieter, wie der Antragsteller, auf den Markt drängen (vgl. insoweit OVG Hamburg, B. v. 09.03.2007 - 1 Bs 378/06 -).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.03.2007 - 5 B 334/06
    Nach dem Gambelli-Urteil des Europäischen Gerichtshofs ( Urteil v. 13.03.2003 - C-243/01 ) ist der nationale Gesetzgeber berechtigt, nach seinem Ermessen eine ordnungsrechtlich gerechtfertigte nationale Regelung zu erlassen.
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.03.2007 - 5 B 334/06
    Weder aus der Gambelli-Entscheidung noch aus der Placanica-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ( Urteil v. 06.03.2007 - C-338/04, C-359/04, C-360/04 ) ergibt sich, dass gemeinschaftsrechtlich zwingend eine einheitliche Regelung des gesamten Glückspielbereichs erfolgen muss.
  • BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.03.2007 - 5 B 334/06
    Das Bundesverfassungsgericht teilt die Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die derzeitige bayerische Rechtslage und Praxis nicht nur den vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Anforderungen an eine zulässige Beschränkung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gerecht werde, sondern auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Mindestmaßes an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft einerseits und der tatsächlichen Ausübung seines Monopols andererseits ( anders noch BVerfG, E. v. 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04 ).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - Kart 15/06

    Wettbewerbswidrigkeit einer Anweisung an die Lottogesellschaften, Spielumsätze

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.03.2007 - 5 B 334/06
    Der Annahme einer konsistenten Regelung steht auch nicht die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 23.08.2006 ( B 10-92713 Kc 148/05 ), bestätigt durch das OLG Düsseldorf ( B. v. 23.10.2006 - N Kart 15/06 V - juris ) entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07

    Untersagung der Vermittlung von nicht erlaubten Sportwetten in Niedersachsen;

    Diese Ausführungen können nicht auf die deutsche Rechtslage übertragen werden, weil Deutschland - anders als Italien - das Ziel verfolgt, schon die Wettleidenschaft als solche durch die beschränkenden Regelungen, nämlich das in dem jeweiligen Landesrecht vorgesehene staatliche Wettmonopol, einzuschränken (vgl. ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 9.3.2007 - 1 Bs 378/06 - VG Braunschweig, Beschl. v. 21.3.2007 - 5 B 334/06 -).

    Diese Frage der nach Auffassung des Kartellamts notwendigen Konkurrenz zwischen den staatlichen Anbietern ist zu unterscheiden von der Frage der generellen Zulässigkeit eines staatlichen Monopols (vgl. ebenso VG Braunschweig, Beschl. v. 21.3.2007 - 5 B 334/06 -).

  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

    Deswegen kommt es für die Entscheidung über die Strafbarkeit auch nicht darauf an, ob und welche Maßnahmen die Verwaltungsbehörden in Erfüllung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts seit 28. März 2006 ergriffen haben (die Unmaßgeblichkeit ebenfalls hervorhebend Hanseatisches OLG ZfWG 2008, 299 Rn. 30; für die ordnungsrechtlich ergriffenen Maßnahmen in den verschiedenen Bundesländern etwa VG Chemnitz ZfWG 2008, 64/66; BVerfG ZfWG 2008, 42 (für das Land Berlin); BVerfG, Beschluss vom 21. September 2006 - 1 BvR 2399/06, Rn. 10; für Bayern im Anschluss an die VGH-Entscheidung vom 10. August 2006 - 24 CS 06.1621; BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 23. August 2006 - 24 CS 06.1970, Rn. 38 und BayVGH, Beschluss vom 07. Dezember 2006 - 24 CS 06.2720, Rn. 30; VG Braunschweig GewArch 2007, 422/423; OVG Lüneburg GewArch 2007, 339/340; OVG Münster NVwZ 2006, 1078/1079).
  • VG Gelsenkirchen, 20.11.2007 - 14 K 171/07

    Internet, Internetwette, Medien, Telemedien, Glücksspiel, illegales Glücksspiel,

    vgl. auch VG Braunschweig, Beschluss vom 21. März 2007, - 5 B 334/06 -, Rdnr. 52 a.E. Juris.
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